Im belgischen Föderalparlament wurde am 16. Juni 2016 ein Gesetzestext gebilligt, der das Fotografieren von Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum erlaubt, ohne dass zuvor die Einwilligung des Urhebers eingeholt werden muss.
Die sogenannte Panoramafreiheit gilt für alles, was von öffentlichen Straßen aus einsehbar ist, ohne
dass Hilfsmittel wie eine Leiter oder eine Drohne zum Einsatz kommen.
Im vergangenen Jahr hatte ein Ausschuss im EU-Parlament zum Schutz von Architekten und Künstlern gefordert, diese „Straßenbildfreiheit“ zu verbieten. Auch wenn das EU-Parlament dagegen stimmte, war dies nicht bindend für die Nationalstaaten, da letztere in dieser Frage die Befugnis haben.
In Belgien war die Gesetzeslage so, dass bei Aufnahmen im öffentlichen Raum eigentlich zunächst das Einverständnis des Künstlers eingeholt werden musste, bevor diese Fotos publiziert werden durften. Das Urheberrecht erlosch erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Somit hätte man beispielsweise bis 2075 warten müssen, um Fotos vom Atomium ohne Genehmigung veröffentlichen zu können, da sein Architekt Waterkeyn im Jahr 2005 gestorben ist.
Aber inzwischen ist das neue Gesetz in Kraft getreten (am 5. Juli 2016) und das Fotografieren solcher Objekte legalisiert.