Krise in der Ukraine

fl-ukraineDeutliches Signal an Russland

Der EU-Maßnahmenkatalog ist in Kraft, doch die Lage an der russisch-ukrainischen Grenze bleibt angespannt. Außenminister Steinmeier habe Russland daher erneut aufgefordert, auf Deeskalation zu setzen und die zusätzlichen Truppen von der Grenze zurückzuziehen, erklärte Außenamtsprecherin Chebli.

Die Bundesregierung verfolge die Lage an der ukrainisch-russischen Grenze sehr aufmerksam, sagte die stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amts, Sewsan Chebli, in Berlin. Man habe in den
vergangenen Wochen und Monaten wiederholt großangelegte Militärmanöver der russischen Streitkräfte in der Grenzregion beobachtet.
Gespannte Situation an der ukrainisch-russischen Grenze
Deshalb habe die Bundesregierung Russland zum wiederholten Mal aufgefordert, „ein ganz klares Signal der Deeskalation zu setzen, die zusätzlichen Truppen von der Grenze zurückzuziehen und an
die ständigen Stationierungsorte zurückzuführen“, sagte Chebli. Russland müsse endlich auch „unterbinden, dass Kämpfer und Waffen über die Grenze geführt werden.“ Sowohl in der Berliner
Erklärung als auch in den Gesprächen von Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit seinem russischen Amtskollegen Lawrow sei dies abermals deutlich gemacht worden.
Auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen habe sich besorgt geäußert und Russland „immer wieder aufgefordert, im Dialog zu bleiben“, ergänzt die Sprecherin des Verteidigungsministeriums,
Angelika Niggemeier-Groben.

Restriktive Rüstungspolitik
Unterdessen zog die Bundesregierung im Zuge der EU-Sanktionen die Genehmigung zur Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland zurück. Das bestätigte die Sprecherin des
Bundeswirtschaftsministeriums, Tanja Alemany, in Berlin.
Der formale Widerruf schafft eine rechtssichere Position für das betroffene Unternehmen. Die Bundesregierung setzt damit ihre konsequente restriktive Rüstungsexportpolitik fort und geht über
die Sanktionsvorgaben der EU hinaus.

Maßnahmen der EU im Einzelnen:
– Die EU verhängt ein Waffenembargo.
– Russischen Staatsbanken wird der Zugang zum EU-Kapitalmarkt erheblich erschwert.
– Hochtechnologiegüter für die Ölförderung dürfen nicht mehr nach Russland exportiert werden.
– Dual-use-Güter dürfen nicht mehr an militärische Abnehmer in Russland geliefert werden.

Als Grundlage des Maßnahmenpakets dienten Verordnungstexte, die die Europäische Kommission zum 28.Juli erarbeitet hatte.

Auswirkungen der Sanktionen
Zu den Auswirkungen der Sanktionen auf die deutsche Wirtschaft hatte sich Außenminister Steinmeier am Sonntag in einem Zeitungsinterview geäußert. „Im Übrigen sollte niemanden überraschen, dass Sanktionen Kosten haben – insbesondere diejenigen nicht, die harte Sanktionen als Glaubwürdigkeitstest für europäische Politik seit Monaten postulieren. Die deutsche Bundesregierung, ich selbst seit März, sind mit der deutschen Wirtschaft im Gespräch, um die Konsequenzen wenigstens kalkulierbar zu halten“, so der Minister. Außerdem sollten Anpassung und Abbau von Sanktionen möglich sein, wenn politisch wieder Bewegung in die Lösungssuche komme.
Steinmeier ist überzeugt, dass eine politische Lösung des Konflikts nur mit Unterstützung aus Moskau möglich sei. „Deshalb und trotz aller Schwierigkeiten halten wir die Kanäle nach Russland offen“. Denn: „Alle Erfahrung zeigt: Wer den politischen Druck erhöht, um beim Gegenüber Verhandlungsbereitschaft zu erzeugen, muss auch selbst verhandlungsbereit bleiben.“

Bisherige EU-Maßnahmen gegenüber Russland:
Am 17. März 2014 setzt der Europäische Rat insgesamt 21 Personen auf eine Sanktionsliste („Schwarze Liste“). Ein Grundsatzbeschluss des EU-Gipfels vom 16. Juli dient den Außenministern als Rahmen für konkretere Entscheidungen.
Am 22. Juli beraten die EU-Außenminister in Brüssel über eine Verschärfung der Sanktionen gegen Russland. Die Ausarbeitung übernimmt der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV). Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, die ihre jeweiligen Länder im Rang von Botschaftern bei der EU repräsentieren.
Am 24. Juli beschließt der AStV, die bestehende „Schwarze Liste“ auf hochrangige Mitarbeiter der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden auszuweiten. Am Folgetag wird im EU-Amtsblatt eine Sanktionsliste mit den Namen von 15 Einzelpersonen sowie 18 Unternehmen und Organisationen veröffentlicht. Die Maßnahmen treten hierdurch unverzüglich in Kraft.
Am 25. Juli einigen sich die Vertreter der 28 EU-Regierungen im AStV zudem auf weitere Wirtschaftssanktionen. Sie erteilten der Kommission den Auftrag, bis zum 28. Juli Verordnungstexte für die Maßnahmen vorzulegen.

Am 29. Juli verständigt sich der AStV auf ein Maßnahmenpaket. Dieses ist nun von den 28
EU-Mitgliedstaaten förmlich gebilligt worden.
Am 1. August sind die Sanktionen in Kraft getreten.

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